Am Ende dieser Ausbildung steht dem Hundeführer frei eine Prüfung abzulegen, die ihm bescheinigt, dass er einen "Verkehrssicheren Begleithund" besitzt. Diese Prüfung wird im Volksmund auch "Hundeführerschein" genannt.
Diese umfasst:
den Teil A der Begleithundprüfung (Leinenführigkeit, Freifolge) und den Teil B der Begleithundprüfung (Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr bzw. allg. in der Öffentlichkeit)
Für Hundehalter, die erstmalig eine Prüfung mit ihrem Hund ablegen wollen, steht noch eine theoretische Prüfung an. Diese beschäftigt sich mit Fragen der Haltung, des Verhalten von Hunden und Hundehaltern u.a. Themen. Ziel der Ausbildung ist es, dass der Hund und Hundeführer(-in) stressfrei miteinander leben können. Denn, wenn der Hund nicht mehr an der Leine zieht und ohne Leine "bei Fuß" laufen kann, dann schont das Kraft und Nerven des Hundeführers. Wenn der Hund den Nachweis der Ausbildung eines Verkehrssicheren Begleithundes" erlangt hat, dann hätte er im Streitfall (z.B. mit dem Förster/Jäger) vor Gericht bessere Chancen, da man nachweisen kann, dass der Hund sich gegenüber Fußgängern, Radfahrern und anderen Tieren nicht aggressiv sondern neutral verhält.